Die Präsidentin oder der Präsident führt den Vorsitz an den Regierungsratssitzungen, regelt den schriftlichen Verkehr des Kollegiums und beaufsichtigt die Staatskanzlei. *
Ist die Präsidentin oder der Präsident verhindert, tritt das Vizepräsidium und nachfolgend das amtsälteste Mitglied des Regierungsrates an seine Stelle. *