Das Personalamt ist nach Massgabe dieses Reglementes in allen personellen Angelegenheiten zuständig. Seine Tätigkeit richtet sich im einzelnen nach den Richtlinien und Weisungen des Regierungsrates sowie des Departementes für Finanzen und Soziales. *
Es unterstützt die Linien- und Stabsstellen und koordiniert deren Tätigkeit im Personalbereich. Alle grundsätzlichen Personalfragen sind ihm zur Stellungnahme zu unterbreiten.