Der Regierungsrat schafft neue und hebt bisherige Stellen auf. Er nimmt jährlich im Budgetverfahren Kenntnis vom Stellenplan, welcher alle vom Regierungsrat genehmigten, befristeten oder unbefristeten Planstellen der kantonalen Verwaltung und der Gerichte enthält. *
Befristet angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Planstelle besetzen, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende werden gesondert geführt. *
Der Stellenplan legt die Zahl der Stellen fest und nennt deren Zuordnung in eine oder mehrere Besoldungsklassen gemäss Einreihungsplan.
Der Stellenbesetzungsplan nennt die aktuellen Stelleninhaberinnen und -inhaber, deren Einweisung und Beschäftigungsgrad.
Stellenplan und Stellenbesetzungsplan werden vom Personalamt vorbereitet. Es kann Stellenbeschreibungen einfordern.