Die Ombudsstelle vermittelt, wenn Mitarbeitende oder Behördenmitglieder einer Kirchgemeinde oder der Landeskirche oder Kirchbürgerinnen und Kirchbürger wegen Meinungsverschiedenheiten oder grundsätzlicher Fragen darum ersuchen.
Der Vermittlung durch die Ombudsstelle sind Tätigkeiten entzogen:
- der Synode und ihrer Organe;
- der Kirchgemeindeversammlungen und ihrer Organe;
- des Kirchenrates als Rekursinstanz;
- der Rekurs- und Beschwerdekommission; der kommunalen und kantonalen Behörden bei der Vorbereitung, dem Erlass, der Änderung, Aufhebung oder Genehmigung von allgemein verbindlichen Verordnungen, Reglementen oder Anordnungen.