Die Finanzkommission des Kirchenrates setzt sich zusammen aus dem Kirchenratspräsidium, einem weiteren Mitglied des Kirchenrates sowie dem Quästorat.
Die Finanzkommission entscheidet insbesondere über die Anlagepolitik der landeskirchlichen Gelder.
Sie prüft zudem die Stipendiengesuche nach dem Reglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen und entscheidet darüber.
Diese Entscheide können mit Einsprache beim Kirchenrat innert 30 Tagen angefochten werden.
Über die Ausrichtung von Darlehen entscheidet der Kirchenrat.