Die Spendkasse des Pfarramtes gilt als zweckgebundenes Eigenkapital und dient dem Pfarramt zur Hilfe für bedürftige Menschen in und ausserhalb der Kirchgemeinde.
Sie wird durch Spenden, Zuwendungen, Einlagen und Kollekten gespiesen und ist in der Bilanz als Fonds zu führen und in der Rechnung der Kirchgemeinde auszuweisen.
Einlagen aus allgemeinen Mitteln sind mit dem Budgetbeschluss oder mit dem Beschluss über die Verwendung des Rechnungsergebnisses zu genehmigen.
Pfarrspendekassen-Fonds werden nicht ordentlich budgetiert, nicht intern verzinst und benötigen kein Reglement.
Innerhalb der Zweckbestimmung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin für die Vergabe von Geldern zuständig.
Die Kirchenvorsteherschaft regelt die Führung der Kasse bzw. des Fonds, die Verantwortung, die Kontrolle der Kassenführung und die Revision. Dabei soll die Vertraulichkeit der gewährten Unterstützungsleistungen gewahrt bleiben.