Eine Amtsübergabe in Anwesenheit eines Mitglieds des Kirchenrates und einer Delegation der Kirchenvorsteherschaft findet statt, wenn ein gewählter Pfarrer oder eine gewählte Pfarrerin aus dem Amt ausgeschieden oder im Amt verstorben ist.
Steht im Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des Pfarrers oder der Pfarrerin der Nachfolger oder die Nachfolgerin noch nicht fest, erfolgt die Übergabe an die Kirchenvorsteherschaft.
Im Fall einer zwischenzeitlichen Vakanz übergibt die Kirchenvorsteherschaft nach der Wiederbesetzung der Pfarrstelle das Inventar dem Nachfolger oder der Nachfolgerin, gegebenfalls mit Vermerk von in der Zwischenzeit erfolgten Veränderungen.