Es gelten in den Kirchgemeinden und Kirchgemeindeverbänden als letzte Termine:
Für Kirchgemeinden und Kirchgemeindeverbände, die nur eine Versammlung zur Genehmigung der Jahresrechnung des vorangegangenen Jahres und Beschlussfassung über das Budget und den Steuerfuss des laufenden Jahres durchführen, ist der letzte Termin für die Abstimmung Ende März. In diesem Fall dürfen bis zur Beschlussfassung des Budgets nur gebundene Ausgaben getätigt werden.
Für Kirchgemeinden und Kirchgemeindeverbände, die nur eine Versammlung zur Genehmigung der Jahresrechnung des vorangegangenen Jahres und Beschlussfassung über das Budget des laufenden Jahres und den Steuerfuss des folgenden Jahres durchführen, ist der letzte Termin für die Abstimmung Ende April. In diesem Fall dürfen bis zur Beschlussfassung des Budgets nur gebundene Ausgaben getätigt werden.
Kirchgemeinden, die traditionsgemäss ihre Budgetversammlung im Januar abhalten, können diese Tradition weiterführen und die Kirchgemeindeabstimmung bis spätestens Ende Januar durchführen.