Die Gemeinden führen einen digitalen Leitungskataster, aus dem die geografische Lage der Leitungen mit ihren ober- und unterirdischen baulichen Anlagen zur Ver- und Entsorgung hervorgeht.
Wer Ver- oder Entsorgungsleitungen betreibt, ist verpflichtet, die Leitungen zu erfassen und die Daten der Gemeinde und dem Kanton in digitaler Form unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug besteht das Recht zur kostenlosen Nutzung des Leitungskatasters.
Eine Pflicht zur Erfassung von privaten Leitungen, die nicht der Ver- oder Entsorgung von Dritten dienen, besteht nur, wenn die Gemeinde dies vorschreibt. Die Kosten für die Erfassung bestehender Leitungen dürfen nicht auf die Eigentümerinnen und Eigentümer überwälzt werden.
Der Regierungsrat regelt Inhalt, qualitative und technische Anforderungen, Zugang und Nutzung des Katasters.