Die Bestimmungen dieses Normalarbeitsvertrages finden Anwendung auf alle Arbeitsverhälnisse in einem privaten Haushalt des Kantons Thurgau, sofern vorwiegend hauswirtschaftliche Arbeit verrichtet wird. *
Er gilt auch für hauswirtschaftliche Praktikantinnen und Praktikanten und für Au-pair-Verhältnisse. *
Er ist nicht anwendbar auf:
| 1. | öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse; | ||
| 2. | Arbeitsverhältnisse, die dem Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse, einem andern Normalarbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. | ||