Dieser Normalarbeitsvertrag findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse in einem privaten Haushalt des Kantons Thurgau, in denen Angestellte im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung Leistungen in Form von Hilfe und Unterstützung im Haushalt erbringen, namentlich für Betagte, Kranke und Menschen mit einer Behinderung. Die Angestellten müssen für ihre Arbeitstätigkeit im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen.
Für Angestellte, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, gilt dieser Normalarbeitsvertrag nur, soweit der Gesamtarbeitsvertrag keine abweichenden Regelungen vorsieht.
Ärztliche oder medizinische Pflege im Sinne der Krankenpflege-Leistungsverordnung fällt nicht unter diese hauswirtschaftlichen Leistungen.
Jugendliche dürfen nicht für diese Art der Betreuung angestellt werden.