Das Departement für Erziehung und Kultur führt die Aufsicht über das Unterrichtswesen.
Diese umfasst die Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung kantonaler Vorgaben und die periodische kantonale Evaluation der Schulen.
Auf Verlangen wirken die Schulgemeinden bei der Überprüfung mit. Sie stellen die erforderlichen Daten zur Führung kantonaler Statistiken wie auch zur Gewährleistung der Qualitätsüberprüfung zur Verfügung.
Die mit der Aufsicht betraute Stelle kann zur Behebung von Mängeln Weisungen erteilen.