Das Gesetz bezweckt die Förderung leistungsfähiger Schulgemeinden und den Abbau der Steuerbelastungsunterschiede durch kantonale Beiträge an den Besoldungsaufwand und den übrigen Aufwand sowie durch Abschöpfungsbeiträge finanzstarker Schulgemeinden. *
Im Weiteren regelt es die Finanzierung der sonderpädagogischen Massnahmen.