Als Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten sind erfahrene und gelernte Berufsleute, vorzugsweise mit Erfahrung als Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner, einzusetzen, die einen Basiskurs für Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten besucht oder sich zum Besuch eines solchen verpflichtet haben. *
In den in der Verantwortung der Berufsfachschulen stehenden schulischen Prüfungsfächern des Qualifikationsverfahrens sind in erster Linie Lehrpersonen für die Prüfungsausarbeitung, Prüfungsabnahme, Korrektur und Bewertung einzusetzen. *
In den übrigen Prüfungsfächern des Qualifikationsverfahrens, für die die Chefexpertinnen und Chefexperten des jeweiligen Lehrberufs verantwortlich sind, können Lehrpersonen dieser Fächer nach Rücksprache mit dem Rektor oder der Rektorin an den Prüfungen eingesetzt werden, namentlich bei der Erstellung der Prüfungsaufgaben, der Prüfungsabnahme und der Korrektur. *
Ihre Aufgaben richten sich nach dem entsprechenden Handbuch des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung. *