Jeder Modulabschluss, der unter der Note 4.0 bewertet wurde, kann zweimal wiederholt werden.
Ist die Promotion nicht erfüllt, kann die Studentin oder der Student entscheiden, welche ungenügenden Module wiederholt werden sollen, um die Promotion zu schaffen.
Wer die Promotion oder das Qualifikationsverfahren bei zwei Wiederholungen erneut nicht besteht, wird von der Prüfungskommission vom entsprechenden HF-Bildungsgang ausgeschlossen.
Es können nur ungenügende Modulabschlüsse wiederholt werden. Für die Promotion und das Qualifikationsverfahren zählt das Ergebnis der zweiten Prüfung.