Der Kanton St. Gallen garantiert Schülerinnen und Schülern mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Thurgau (nachfolgend: thurgauische Schülerinnen und Schüler) den Besuch der Kantonsschule Wil.
Thurgauische Schülerinnen und Schüler, die sich an die Kantonsschule Wil angemeldet haben, unterstehen nach Wahl dem st. gallischen oder dem thurgauischen Aufnahmeverfahren. Zu einem zweiten Aufnahmeverfahren im anderen Kanton werden sie nicht zugelassen.
Die zuständigen Stellen beider Kantone bestimmen gemeinsam das Administrative.