Die Beurteilung der Eignungsvoraussetzungen erfolgt im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung und anhand von zwei Standortbestimmungen, die sich aus folgenden Elementen zusammensetzen: *
Das Prorektorat Berufsbildung koordiniert die Standortbestimmung und wertet sie aus. *
Ergeben sich während der Abklärung Zweifel an der Berufseignung oder steht die Nichteignung zumindest in Teilen fest, kann die Schulleitung Massnahmen anordnen. Namentlich kann sie das Absolvieren praktischer Übungen oder Massnahmen bezüglich der Sprachkompetenz Deutsch sowie die Wiederholung eines Praktikums im Zeitraum zwischen Abschluss der Matura und Studienbeginn an der PHTG verlangen. *
Es können vertiefte Abklärungen getroffen und weitere Beurteilungspersonen beigezogen werden. Die Schülerin oder der Schüler ist zur Mitarbeit verpflichtet.