Wer über eine gymnasiale Maturität oder ein schweizerisches Hochschuldiplom verfügt, wird ohne Aufnahmeverfahren zum Integrierten Bachelor-Master-Studiengang Sekundarstufe I zugelassen. *
Wer über eine Berufsmaturität oder Fachmaturität verfügt und die Ergänzungsprüfung gemäss dem Reglement der EDK über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen bestanden hat, ist wie Inhaber und Inhaberinnen einer gymnasialen Maturität zum Integrierten Bachelor-Master-Studiengang Sekundarstufe I zugelassen. *
Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses einer dreijährigen anerkannten Schule der Sekundarstufe II oder eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses mit mehrjähriger Berufserfahrung, die den Äquivalenznachweis zur Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen an einer anderen Ausbildungsinstitution erfolgreich erbracht haben, sind zum Integrierten Bachelor-Master-Studiengang Sekundarstufe I ebenfalls zugelassen. *
Bei Personen, die über eine ausländische Maturität oder ein ausländisches Hochschuldiplom verfügen, kann die Aufnahmekommission für die Zulassung aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung zusätzliche Leistungen verlangen oder Auflagen anordnen. Die Hochschulleitung erlässt ergänzende Richtlinien. *
Personen, die über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe (Schuljahre 3 bis 8, alle sechs Schuljahre oder einen Teil davon) verfügen, sind direkt zum Masterstudiengang Sekundarstufe I basierend auf Primarlehrdiplom (Stufenerweiterung) zugelassen. Bei Inhaberinnen und Inhabern eines von der EDK anerkannten altrechtlichen Primarlehrdiploms (Schuljahre 3 bis 8 oder einen Teil davon) kann die Zulassung mit zusätzlichen Auflagen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens verbunden sein. *
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Personen, die über einen Bachelorabschluss einer Universität oder Fachhochschule in mindestens einem für die Sekundarstufe I relevanten Unterrichtsfach verfügen, sind zum Konsekutiven Masterstudiengang Sekundarstufe I basierend auf fachwissenschaftlichem Hochschulabschluss zugelassen. Je nach Vorbildung kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein. Die Hochschulleitung erlässt ergänzende Richtlinien. *