Das Polizeikommando ist zuständig für die Durchführung der Prüfungen.
Die Prüfungen finden zentral und in regelmässigen Abständen beim Polizeikommando statt.
In dringenden Fällen kann ausnahmsweise und gegen Entrichtung einer zusätzlichen, kostendeckenden Gebühr eine ausserterminliche Prüfung absolviert werden.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffe sowie die übrigen Voraussetzungen für das Tragen einer Waffe erfüllt.
Das Polizeikommando prüft die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs (theoretische Prüfung) und die Handhabung von Waffen (praktische Prüfung) gemäss den Bestimmungen des Prüfungsreglementes des Bundes.
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