Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Thurgau (Kapo TG) und dem Grenzwachtkorps (GWK) mit dem Ziel, das Sicherheitssystem der Schweiz unter den Abkommen von Schengen und Dublin zu definieren und dabei sicher zu stellen, dass die Synergien, die sich bei der Aufgabenerfüllung beider Parteien erzielen lassen, im Sinne einer Verbesserung der inneren Sicherheit optimal genutzt werden.
Für die verstärkte Zusammenarbeit, insbesondere durch Vereinfachung der Abläufe und durch Nutzen von Synergien, sollen zusätzliche Mittel für den Einsatz gewonnen werden.