Verpflichtungskredite werden in der Form von Objektkrediten oder Rahmenkrediten besonders beschlossen.
Objektkredite geben die Ermächtigung, für ein Einzelvorhaben bis zum bewilligten Betrag über mehrere Jahre Verpflichtungen einzugehen.
Rahmenkredite geben die Ermächtigung, für mehrere in einem Programm zusammengefasste Einzelvorhaben bis zum bewilligten Betrag über ein oder mehrere Jahre Verpflichtungen einzugehen.
Verpflichtungskredite sind für neue Ausgaben über Fr. 1'000'000 sowie für jährlich wiederkehrende neue Ausgaben über Fr. 200'000 zu beschliessen.
Verpflichtungskredite sind dem Grossen Rat mit einem erläuternden Bericht oder einer ausführlichen Begründung in der Budgetbotschaft zu unterbreiten.
Für die mit dem Bund abzuschliessenden Programmvereinbarungen werden Rahmenkredite für die jeweilige Programmperiode beantragt. Diese gelten als gebundene Ausgaben.
Während der Dauer der Programmvereinbarung sind mit dem Jahresabschluss ausstehende Beträge abzugrenzen, sofern die Finanzierung nicht über eine Spezialfinanzierung erfolgt. Bei Ende der Programmvereinbarung kann der abgegrenzte Betrag auf die nächste Programmperiode übertragen werden.
Nach Abschluss der Programmvereinbarung ist im Geschäftsbericht Rechenschaft abzulegen.