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672.523

Gegenrechtserklärung zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und Wallis betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

vom 15.08.1978 (Stand 15.08.1978)

Präambel

Art. 1

Die Regierungen der Kantone Thurgau und Wallis verpflichten sich, Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schenkung zugunsten

  1. des Kantons,
  2. der politischen Gemeinden,
  3. der übrigen juristischen Personen des öffentlichen, privaten und kirchlichen Rechtes, die ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien.

Art. 2

Die vorliegende Vereinbarung tritt mit Wirkung ab 1. Januar 1977 in Kraft[1].

Sie kann jederzeit von einem der beiden Kantone, unter Einhalten einer Frist von einem Jahr, gekündigt werden.

Egress

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Änderungstabelle - Nach Paragraph

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt
Erlass 15.08.1978 15.08.1978 Erstfassung -