Das Baugesuch ist mit dem ausgefüllten kantonalen Formular unter Beilage der weiteren notwendigen Unterlagen mindestens dreifach, bei Gesuchen ausserhalb der Bauzonen vierfach, bei der Gemeinde einzureichen, soweit keine elektronische Eingabe gemäss § 50d erfolgt. *
Bei elektronischen Eingaben gemäss § 50d sind erforderliche Zustimmungen von Dritten eingescannt und im PDF-Format einzureichen. Die von Hand unterzeichneten Originale sind der Gemeindebehörde auf Verlangen nachzureichen. *
Dem Baugesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
Bei einfachen Bauvorhaben kann die Gemeindebehörde die Anforderungen an die Unterlagen reduzieren.
In besonderen Fällen können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, insbesondere ein Modell oder zu gegebener Zeit Farb- und Materialmuster.
Bei Umbauten und bei Änderung bereits genehmigter Pläne sind die Änderungen farbig darzustellen (rot = neu, gelb = Abbruch, blau = zu ersetzende Bauteile).