Die Politischen Gemeinden Marthalen, Ossingen, Rheinau und Truttikon des Kantons Zürich sowie die Politische Gemeinde Neunforn des Kantons Thurgau bilden einen Zweckverband nach zürcherischem Recht.
Zweck und Organisation des Verbands sowie Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden unter sich und gegenüber dem Verband werden in den Statuten geregelt, die der Genehmigung durch die Regierungen der Vertragskantone bedürfen.