Das Departement für Bau und Umwelt führt ein Verzeichnis gemäss Art. 28 IVöB[1] über Anbieterinnen und Anbieter, die im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe oder in einem der Baubranche nahestehenden Dienstleistungsbereich (insbesondere Architekten, Planer, Ingenieure) tätig sind, die aufgrund ihrer Eignung die Voraussetzungen zur Übernahme öffentlicher Aufträge erfüllen (Ständige Liste).
Wer in die Ständige Liste aufgenommen wird, erhält ein Zertifikat, welches das Prüfungsergebnis zum Zeitpunkt der Prüfung wiedergibt.