Die Verleihungsgebühr pro Jahr und pro m² massgeblicher Bruttofläche beträgt für: *
Zur Bestimmung der Verleihungsgebühr für andere Nutzungen ordnet die Konzessions- oder Bewilligungsbehörde die entsprechende Nutzung einer Tarifposition gemäss Abs. 1 zu.
Für gewerbliche Nutzungen beträgt die Verleihungsgebühr für Bootsmanövrierflächen Fr. 4, in den übrigen Fällen Fr. 13 pro Jahr und m². Für gewerblich genutzte Bojen beträgt die Gebühr pauschal Fr. 500 pro Boje. *
Für Bauten und Anlagen der Gemeinden im Oberflächengewässer gemäss § 25 des Gesetzes, die von jedermann benützt werden dürfen, kann auf Verleihungsgebühren verzichtet werden. *