Die Gebühreneinnahmen gemäss dieser Verordnung decken die Kosten für die amtlichen Verrichtungen und Kontrolltätigkeiten des Strassenverkehrsamtes, der Kantonspolizei und des Departementes für Justiz und Sicherheit im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. *
Gebühren, die im elektronischen Zahlungsverkehr im Voraus bezahlt werden, kann das Strassenverkehrsamt um maximal Fr. 15 reduzieren.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann das Strassenverkehrsamt die Erhebung der Gebühren an Dritte delegieren. *