Das Amt für Umwelt vollzieht das Bundesgesetz über den Umweltschutz[1] sowie die darauf basierenden Verordnungen des Bundes und des Kantons, soweit keine abweichenden Vorschriften bestehen.
Es stellt die Koordination mit anderen Vollzugsbehörden sicher.
Die kantonalen Vollzugsbehörden beraten die Politischen Gemeinden.
Die kantonalen Vollzugsbehörden können Private mit der Durchführung von Kontroll- und Überwachungsaufgaben beauftragen.