Die Baubewilligungsbehörde kann verlangen, dass mit dem Baugesuch gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG)ein Konzept über die Entsorgung der anfallenden Bauabfälle eingereicht wird.
Ein Entsorgungskonzept, das den gültigen Empfehlungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins entspricht, ist in jedem Fall einzureichen:
Die Gemeindebehörde unterbreitet das Entsorgungskonzept dem Amt für Umwelt zur Stellungnahme, sofern eine Pflicht zur Einreichung gemäss Abs. 2 besteht.
Die Konzepte sind, nötigenfalls mit Bedingungen und Auflagen, verbindlich zu erklären.