Die Inhaber sorgen dafür, dass bei bestehenden bewilligungspflichtigen Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten und bei bestehenden meldepflichtigen Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten, die nicht dem Stand der Technik vom 1. Januar 1999 entsprechen, alle 10 Jahre eine Sichtkontrolle auf Mängel durchgeführt wird. Sie sorgen auch dafür, dass Überwachungsgeräte von Tankanlagen alle zwei Jahre einer Kontrolle unterzogen werden. *
Kontrollen und Ausserbetriebsetzungen von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten sind nach dem Stand der Technik und durch Fachpersonen durchzuführen, die über eine Ausbildung gemäss dem Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit (CITEC Suisse) verfügen.
Die Rapporte der Kontrollen und Ausserbetriebsetzungen sind von den Kontrollunternehmen innert 30 Tagen nach Ausführung dem Amt für Umwelt nach dessen Anordnungen zu melden. Für die Bearbeitung der Rapporte kann das Amt für Umwelt eine Gebühr erheben. *
Bei nicht fachgerecht ausser Betrieb gesetzten Tankanlagen kann das Amt eine kostenpflichtige Nachkontrolle durchführen. *