Die thurgauischen Ortsgemeinden Amriswil, Biessenhofen, Buchackern, Engishofen, Ennetaach, Erlen, Götighofen, Heldswil, Hessenreuti, Kümmertshausen, Oberaach, Räuchlisberg, Riedt und Schocherswil[1], die thurgauischen Einheitsgemeinden Hefenhofen und Sommeri[2] sowie die sanktgallische politische Gemeinde Muolen werden ermächtigt, sich für den Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserreinigungsanlage zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen. Dem Zweckverband können weitere Gemeinden beitreten.
Der Zweck und die Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden unter sich und gegenüber dem Verband sind in einem Organisationsreglement festzulegen. Dieses bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone und tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.