Die thurgauischen Ortsgemeinden Arbon und Frasnacht, die thurgauischen Munizipalgemeinden Horn, Roggwil und Egnach[1] sowie die sanktgallischen politischen Gemeinden Berg, Mörschwil, Steinach und Tübach werden ermächtigt, sich für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage samt Zuleitungen zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen.
Zweck und Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner unter sich und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Vertragspartnern in einem Organisationsstatut festzulegen. Dieses Statut unterliegt der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone. Es tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.