Der Kanton kann den Technologietransfer und die Innovation fördern und in diesen Bereichen insbesondere Veranstaltungen, Betreuungen und Beratungen, Machbarkeitsstudien sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte von im Kanton Thurgau steuerpflichtigen Unternehmen mit Beiträgen unterstützen. *
Förderbeiträge für Machbarkeitsstudien sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte können nur an anerkannte Hochschul- und Forschungspartner geleistet werden und stehen unter der Voraussetzung, dass sich das Unternehmen an den Kosten der Studien und der Projekte beteiligt. *
Der Regierungsrat bestimmt oder errichtet eine verwaltungsexterne Stelle, die für die Tätigkeiten nach Abs. 1 zuständig ist. *