Die Arbeitslosenkasse des Kantons Thurgau (Kasse) ist eine vom Kanton getragene öffentliche Kasse im Sinne der Art. 77 und Art. 79 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung vom 25. Juni 1982 (AVIG)[1].
Mit Zustimmung des BIGA können der Kasse weitere Aufgaben übertragen werden. Über solche Aufgaben wird separat Rechnung geführt.