Der Kanton fördert den Wohnungsbau, eingeschlossen die Alters- und Invalidenwohnungen, durch Verbilligung der Mietzinse oder Eigentümerlasten.
Die Massnahmen sind darauf gerichtet, ein angemessenes Angebot an neuen Wohnungen zu sichern und eine zweckmässige Besiedelung zu erreichen.
Es werden in erster Linie Wohnungen mit tragbaren Mietzinsen für Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen berücksichtigt.