Wer Observationen durchführen will, benötigt eine Bewilligung des Departementes für Finanzen und Soziales.
Die Bewilligung wird auf schriftliches Gesuch hin erteilt, wenn die gesuchstellende Person
Die gesuchstellende Person reicht mit dem Gesuch namentlich folgende Unterlagen ein:
Sie hat wesentliche Änderungen der Bewilligungsinstanz, die für die Beurteilung der Bewilligungserteilung erforderlich sind, umgehend mitzuteilen.
Die Bewilligung wird in der Regel auf zehn Jahre befristet erteilt.
Sie wird entzogen, wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung nicht mehr vorliegen, Auflagen nicht eingehalten werden oder die Pflicht zur Meldung wesentlicher Änderungen verletzt wird.
Sie darf nicht als Berufsbezeichnung genannt werden und verleiht keinen geschützten Berufstitel. Sie darf nicht zu Werbezwecken verwendet werden.