Bodenverbesserungen sollen unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen namentlich der Land- und Forstwirtschaft dienen. Der Raumplanung sowie dem Natur-, Landschafts-, Ortsbild-, Umwelt- und Gewässerschutz ist Rechnung zu tragen.
Der Kanton fördert land- und forstwirtschaftliche Bodenverbesserungen sowie die Erstellung und Sanierung landwirtschaftlicher Hochbauten nach den Vorschriften des Bundes und den Bestimmungen dieses Gesetzes.