Zuständig für den Vollzug des Gesetzes über Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten[1] sind das Departement für Inneres und Volkswirtschaft sowie das Landwirtschaftsamt. *
Bei Bodenverbesserungen, die überwiegend forstwirtschaftlichen Belangen dienen, sind das Departement für Bau und Umwelt sowie das Kantonsforstamt zuständig.