Die Planungsvorschriften bezwecken: *
| 1. | das Verfahren und die Inhalte der Planung zu regeln | ||
| 2. | die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Planungsprozess festzuhalten | ||
| 3. * | die in Waldgesetz und Waldverordnung formulierten Inhalte betreffend Planung zu präzisieren und zu ergänzen | ||