Der Verwaltungsrat
- wählt seinen Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrates zu sein braucht, und setzt die Entschädigungen seiner Mitglieder und des Sekretärs fest
- wählt die Direktion und die übrigen Arbeitnehmer in leitender Stellung. Er bestimmt deren Aufgaben, Besoldungen, die Zeichnungsberechtigung und erlässt das Geschäftsreglement
- erlässt das Reglement über die Versicherungsbedingungen. Dieses bedarf der Genehmigung des Grossen Rates
- genehmigt zuhanden des Grossen Rates den Jahresbericht und die Jahresrechnung der Gebäudeversicherung. Die Jahresrechnung darf vom Verwaltungsrat erst gutgeheissen werden, wenn der schriftliche Revisionsbericht der Kontrollstelle vorliegt
- verwaltet den Reservefonds und entscheidet über dessen Anlage. Dabei sind die Interessen des Staates angemessen zu berücksichtigen.