Als Gebäude gilt jede ober- und unterirdische Baute, die zur Aufnahme von Menschen, Tieren oder Sachen geeignet ist und einem bleibenden Zweck zu dienen hat.
Versicherungspflichtig sind alle Gebäude mit Ausnahme von *
- Fahrnisbauten;
- Bauten mit einem Versicherungswert unter Fr. 10'000;
- Transformatorenstationen mit einem Versicherungswert unter Fr. 50'000;
- provisorische Bauten.