Dem Verwaltungsrat obliegen, neben den in § 1 des Reglementes über die Organisation der Gebäudeversicherung[1] erwähnten Aufgaben, insbesondere:
- die Überwachung der Geschäftsführung der Gebäudeversicherung und die Beschlussfassung über ausserordentliche Anschaffungen;
- die Festsetzung der Prämiengestaltung, der jährlichen Prämienansätze sowie die generelle Anpassung der Versicherungswerte an die Baukostenentwicklung;
- der Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von Rückversicherungsverträgen sowie Antragstellung an den Grossen Rat über Beteiligungen an Versicherungsgemeinschaften;
- die Beschlussfassung über den Bau, Ausbau, Erwerb, Verkauf oder Belehnung von Liegenschaften sowie die Festlegung der Richtlinien über die Anlage der übrigen Kapitalien;
- die Genehmigung grösserer, der Gebäudeversicherung auferlegter Beiträge. Er beschliesst das Budget und die Finanzplanung;
- die Durchführung besonderer Aktionen;
- Festsetzung der Entschädigung der Schätzer.