Der Kanton betreibt eine kantonale Datenplattform, die sämtliche nach dem Bundes- und dem kantonalen Recht erforderlichen Merkmale enthält, namentlich jene des Einwohnerregisters und des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters. Der Regierungsrat beschliesst die damit verbunden Ausgaben.
Die Merkmale der verschiedenen Register werden durch die Personen- und Objektidentifikatoren miteinander verknüpft. Der Regierungsrat kann mit einem Reglement den Inhalt der kantonalen Datenplattform erweitern, soweit das im öffentlichen Interesse liegt und soweit es sich um Daten handelt, deren Bearbeitung durch die besondere Gesetzgebung vorgesehen ist.
Die kantonale Datenplattform:
- nimmt die Meldungen aus den angeschlossenen Registern auf
- dient dem Datenaustausch mit dem Bund
- stellt den Berechtigten Daten zur Verfügung
Die Hoheit der Daten verbleibt jener Stelle, die die Daten in ihrem Register führt. Nur sie ist berechtigt, Daten zu ändern. Ergänzungen von Daten sind neue Daten und gehören jener Stelle, welche die Ergänzungen im Register zufügt.