Es wird ein Fonds Kantonaler Lehrmittelverlag nach den Bestimmungen der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (RB 3.2111) geführt.
Der Fonds wird geäufnet durch Erträge aus dem Betrieb des kantonalen Lehrmittelverlags, durch den Verkauf von Rechten an Lehrmitteln, durch Schenkungen, Vermächtnissen und andere Zuwendungen Dritter sowie durch die Zinsen des Fondsvermögens.
Weitere Zuweisungen richten sich nach den finanzrechtlichen Bestimmungen der Verfassung des Kantons Uri.