Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich der Sonderpädagogik zusammen mit dem Ziel, den in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101), in der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule[1] und im Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (SR 151.3) statuierten Verpflichtungen nachzukommen. Insbesondere:
- legen sie das Grundangebot fest, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert
- fördern sie die Integration dieser Kinder und Jugendlichen in der Regelschule
- verpflichten sie sich zur Anwendung gemeinsamer Instrumente