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10.2420

Reglement über die Aufnahme in das Gymnasium an der Kantonalen Mittelschule Uri

Vom 15.03.2012 (Stand 01.08.2012)

Präambel

Der Mittelschulrat,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 2 der Mittelschulverordnung vom 5. April 2000 (RB 10.2401),

beschliesst:

Art. ikel 1 Zweck, Geltungsbereich

Dieses Reglement regelt die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in das Gymnasium, die nicht aufgrund des Übertrittsreglements (RB 10.1711) aus der Primarschule oder der Oberstufe in das Gymnasium eintreten.

Art. ikel 2 Aufnahme aus ausserkantonalen Schulen

Schülerinnen und Schüler aus einer anderen Maturitätsschule mit schweizerisch anerkannter Matura werden im Promotionsstand der abgebenden Schule in das Gymnasium aufgenommen.

Art. ikel 3 Aufnahme in den übrigen Fällen

In allen übrigen Fällen ist die Schulleitung der Kantonalen Mittelschule Uri zuständig für das Aufnahmeverfahren. Sie bestimmt im Einzelfall die Bedingungen und Auflagen für die Aufnahme in das Gymnasium.

Die Schulleitung führt dazu in der Regel eine Aufnahmeprüfung durch. Genügt eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der Aufnahmeprüfung den schulischen Anforderungen der gewünschten Eintrittsklasse nicht, wird die Aufnahme verweigert.

Die Schülerin oder der Schüler kann für eine Probezeit von einem Semester ins Gymnasium aufgenommen werden. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet die Schulleitung über die definitive Aufnahme.

Art. ikel 4 Zeitpunkt der Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.

Es werden in der Regel keine Schülerinnen und Schüler in das letzte Schuljahr des Gymnasiums aufgenommen.

Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Art. ikel 5 Rechtsschutz

Der Rechtsschutz richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen des Schulgesetzes (RB 10.1111) und der Schulverordnung (RB 10.1115).

Art. ikel 6 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt am 1. August 2012 in Kraft.

Egress

AB 04.05.2012

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
15.03.2012 01.08.2012 Erlass Erstfassung AB 04.05.2012

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 15.03.2012 01.08.2012 Erstfassung AB 04.05.2012