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10.2425

Reglement über die Aufnahme in die Fachmittelschule

(FMS-Aufnahmereglement)

Vom 12.04.2006 (Stand 01.08.2006)

Präambel

Der Erziehungsrat,

gestützt auf Artikel 64 Absatz 3 Buchstabe c des Schulgesetzes (RB 10.1111),

beschliesst:

1 Allgemeine Bestimmungen

Art. ikel 1 Gegenstand

Dieses Reglement regelt die Zuständigkeiten, die Voraussetzungen und das Verfahren für die Aufnahme in die Fachmittelschule (FMS) an der Kantonalen Mittelschule Uri (Mittelschule).

Art. ikel 2 Grundsatz

Die FMS ist eine Vollzeitschule der Sekundarstufe II. Sie wird als Teilschule der Mittelschule geführt.

Die FMS vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, fördert die Persönlichkeitsbildung durch Stärkung der Sozial- und Selbstkompetenz und bereitet auf nichtuniversitäre Studiengänge der Tertiärstufe vor.

2 Organe

Art. ikel 3 Aufnahmekommission

Der Erziehungsrat wählt eine Aufnahmekommission aus fünf Mitgliedern. Sie setzt sich zusammen aus einer Vertretung des Mittelschulrates, der Schulleitung Mittelschule, zwei Vertretungen der Oberstufe und einer Vertretung der Berufs- und Studienberatung.

Die Vertretung des Mittelschulrats führt den Vorsitz.

Die Aufnahmekommission entscheidet, unter Vorbehalt der Übertritte nach Artikel 12 und der Wiedereintritte nach Artikel 13, über die Aufnahme in die FMS.

Art. ikel 4 Schulleitung

Die Schulleitung der Mittelschule ist zuständig für die Durchführung und Organisation des Aufnahmeverfahrens.

3 Aufnahmeverfahren

Art. ikel 5 Aufnahmegesuch

Das Gesuch um Aufnahme in die FMS ist innerhalb der von der Schulleitung der Mittelschule festgelegten Frist mit dem offiziellen Formular beim Rektoratssekretariat der Mittelschule einzureichen.

Beizulegen sind:

  1. eine Kopie des letzten Zeugnisses der besuchten Oberstufe
  2. eine Beurteilung der abgebenden Klassenlehrperson

Art. ikel 6 Voraussetzungen für die Aufnahme

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  1. bei einem Übertritt aus der Sekundarschule, der kooperativen oder integrierten Oberstufe mit Niveau A: die erfüllte Promotion am Ende der 3. Klasse oder
  2. bei einem Übertritt aus der 3. Klasse des Gymnasiums: die erfüllte Promotion am Ende der 3. Klasse unter Anwendung der Regeln für die Promotion in der Sekundarschule nach Artikel 17 ff. des Promotionsreglements (RB 10.1135) und
  3. das erfolgreiche Bestehen des Aufnahmeverfahrens

Wer in einem anderen Kanton die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt und das entsprechende Aufnahmeverfahren erfolgreich bestanden hat, wird in die FMS aufgenommen.

Art. ikel 7 Aufnahmeverfahren: Grundsatz

Das Aufnahmeverfahren umfasst:

  1. eine Aufnahmeprüfung
  2. eine Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson
  3. ein Aufnahmegespräch

Art. ikel 8 Aufnahmeverfahren: Aufnahmeprüfung

Inhalt und Form der Aufnahmeprüfung richten sich sinngemäss nach der Aufnahmeprüfung für die Berufsmittelschule mit der Fachrichtung kaufmännische Berufsmaturität und die Aufnahmeprüfung in die FMS in der übrigen Zentralschweiz.

Die Aufnahmeprüfung beinhaltet folgende Fächer:

  1. Deutsch: 1 Note
  2. Fremdsprachen (Französisch/Englisch): 1 Note
  3. Mathematik: 1 Note

Die Summe der erreichten Noten wird in Punkte umgerechnet. Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn in den drei Prüfungsfächern mindestens 12 Punkte erreicht werden.

Die Aufnahmekommission kann Bewerberinnen und Bewerber, welche die Aufnahmeprüfung knapp nicht bestanden haben, dennoch aufnehmen, wenn das Aufnahmegespräch und die Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson den Schluss zulassen, dass die Bewerberin oder der Bewerber den Anforderungen der FMS gewachsen erscheint.

Art. ikel 9 Aufnahmeverfahren: Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson

Die Schulleitung der Mittelschule legt fest, wie die Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson zu erfolgen hat.

Art. ikel 10 Aufnahmeverfahren: Aufnahmegespräch

Im Aufnahmegespräch wird geklärt, ob die Bewerberin oder der Bewerber sich aktiv mit der Berufswahl auseinandergesetzt hat, den Anforderungen der FMS gewachsen erscheint und die Lernbereitschaft sowie den Lernwillen für den Besuch der FMS mitbringt.

Art. ikel 11 Aufnahmeentscheid

Die Aufnahmekommission entscheidet gestützt auf das Aufnahmeverfahren über die Aufnahme in die FMS.

Der positive Aufnahmeentscheid berechtigt zum Eintritt in die 1. Klasse der FMS.

Art. ikel 12 Übertritt

Bewerberinnen und Bewerber aus einer anderen FMS treten im Promotionsstand der abgebenden Schule in die FMS ein.

Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Schulen oder Ausbildungen der Sekundarstufe II können in die FMS übertreten. Die Schulleitung der Mittelschule bestimmt im Einzelfall die Bedingungen und Auflagen für den Übertritt.

Der Übertritt erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.

Art. ikel 13 Wiedereintritt

Bewerberinnen und Bewerber, die den Ausbildungsgang an der FMS unterbrochen haben, können wieder in die FMS eintreten. Der Wiedereintritt erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.

Dauerte der Unterbruch mehr als ein Jahr, legt die Schulleitung der Mittelschule die Bedingungen und Auflagen für den Wiedereintritt fest.

Art. ikel 14 Berichterstattung

Die Aufnahmekommission erstattet dem Erziehungsrat und dem Mittelschulrat jährlich Bericht über den Ablauf und die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens.

4 Rechtsmittel

Art. ikel 15

Verfügungen und Entscheide der Aufnahmekommission können innert 20 Tagen seit der Eröffnung mit Verwaltungsbeschwerde beim Erziehungsrat angefochten werden.

Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).

5 Schlussbestimmungen

Art. ikel 16

Das Reglement vom 14. Januar 2004 über die Aufnahme in die Fachmittelschule wird aufgehoben.

Art. ikel 17 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt am 1. August 2006 in Kraft.

Egress

AB 21.04.2006

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
12.04.2006 01.08.2006 Erlass Erstfassung AB 21.04.2006

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 12.04.2006 01.08.2006 Erstfassung AB 21.04.2006