In Ergänzung zu den bestehenden Verträgen zwischen den Grundeigentümern im Bereich der nachgenannten Schutzobjekte einerseits und dem Urner Naturschutzbund (Pro Natura), dem Urner Fischereiverein (UFV) und der Naturforschenden Gesellschaft Uri (NGU) anderseits, bezweckt dieses Reglement die integrale Erhaltung und Förderung der wertvollen Gewässer und Uferlandschaften am Südufer des Urnersees als Lebensraum seltener Pflanzen- und Tierarten, Pflanzengesellschaften und Tiergemeinschaften, als natürliche Laichgebiete und Aufwuchsstätten der Fische sowie als belebende Elemente einer vielfältigen Landschaft.
Dieses Reglement bezweckt im Weiteren, die Entwicklung eines naturnahen Deltas an der Reussmündung zu ermöglichen.