Dieses Reglement bezweckt eine möglichst unveränderte Erhaltung und Förderung des Naturschutzgebietes Hinterwiler als Relikt des ursprünglichen Auenwaldes, als Lebensraum und Fortpflanzungsgebiet von Amphibien und Fischen und als belebendes Element einer vielfältigen Landschaft.
Es bezweckt im Weiteren die Vernetzung der Lebensräume entlang der Reuss.