Die Verwaltungsrechtliche Abteilung entscheidet in der Regel in der Besetzung mit drei Richtern oder Richterinnen (Spruchkörper), soweit die besondere Gesetzgebung nichts anderes vorsieht.
Die Abteilung gliedert sich in zwei Rechtsprechungsteams (Kammern). Die erste Kammer behandelt Geschäfte mit gerader Geschäftslaufnummer, die zweite Kammer behandelt Geschäfte mit ungerader Geschäftslaufnummer.
Konnexe Fälle werden in der Regel von der gleichen Kammer beurteilt. Die numerisch tiefste Geschäftslaufnummer bestimmt die Kammer.
Die Abteilung bildet die Kammern und regelt die Stellvertretung in einer internen Weisung.